Notmaßnahmen zur Milderung der Folgen des COVID 19 Virus
Der Ausbruch der Coronavirus-Krankheit (COVID-19) hat eine starke negative Auswirkung auf sämtliche touristische Aktivitäten sowohl in Serbien als auch weltweit. „#EUfürDich – für das Kulturerbe und für den Tourismus“ unterstützt als Trägerprojekt der Europäischen Union (EU) im Tourismusbereich im Rahmen einer tatkräftigen und dringenden Reaktion zur Milderung der Auswirkungen der Krise die lokale wirtschaftliche Entwicklung, vor allem die Kleinst- und Kleinunternehmen in diesem Bereich.
„#EUfürDich – für das Kulturerbe und für den Tourismus“ richtet sich als Projekt auf die Entwicklung von Tourismus als ein wichtiges Wirtschaftspotenzial zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung von Ostserbien und dem Unteren Donaugebiet aus. Dieses Projekt wird von der EU finanziert und vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mitfinanziert. Durchgeführt wird es von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH.
Das Hauptziel des spezialisierten Programms für die Zuteilung von nicht rückzahlbaren Mitteln in der Gesamthöhe von einer Million Euro richtet sich auf die Überwindung von wirtschaftlichen Folgen der COVID-19 – Pandemie durch die Unterstützung der lokalen Privatwirtschaft, Verbesserung der Qualität von touristischen Dienstleistungen sowie auf die Werbung für die Region als einen sicheren und attraktiven touristischen Standort.
Kriterien für die Teilnahme an der Ausschreibung
Die Bewerber, die Voraussetzungen für diese Ausschreibung erfüllen, sind private Wirtschaftssubjekte, die im Tourismusbereich tätig sind. Dies umfasst, wobei nicht ausschließlich, touristische Anlagen (Anbieter der touristischen Unterkünfte, Camps, Unternehmen im Gastgewerbe, Weinkeller und andere an der Erbringung von touristischen Leistungen unmittelbar beteiligten Unternehmen), Produktion und Vertrieb von Souvenirs usw.
Folgende Personen können einen Antrag stellen:
- Natürliche Personen (Privatpersonen), die Dienstleistungen im Bereich der Beherbergung anbieten
- Eingetragene landwirtschaftliche Betriebe (Bauernhöfe)
- Einzelunternehmer / Kleinst- und Kleinunternehmen (bis 50 Angestellten)
Bewerber müssen:
– bei den zuständigen Behörden als Erbringer von touristischen Dienstleistungen eingetragen sein – und zwar mindestens 6 Monate vor der Antragstellung auf die Zuteilung der Mittel
– dafür eingetragen sein oder direkte Leistungen an Touristen in dem durch diese Ausschreibung festgelegten Bereich erbringen
– im Falle einer Investition in die Modernisierung von Gebäuden, müssen die Bewerber Eigentümer an der entsprechenden Immobilie sein oder einen Mietvertag für die entsprechende Immobilie mit einer Laufzeit von mindestens 5 Jahren vorlegen
Maßnahmen
Die Arten von Rahmenmaßnahmen, die im Rahmen dieser Ausschreibung finanzierbar sind, sind unten aufgelistet. Die Liste ist nicht endgültig. Entsprechende innovative Maßnahmen, die nicht aufgeführt sind, können auch für eine Finanzierung berücksichtigt werden, soweit sie eindeutig der Erreichung von spezifischen Zielen und Ergebnissen dieser Ausschreibung beitragen.
- Modernisierung von Beherbergungs- und gastgewerblichen Kapazitäten, von Anlagen/Gebäuden zur Degustation, Info-Stellen, Souvenirshops und anderen touristischen Inhalten. Dies umfasst, und zwar nicht ausschließlich, die Kosten für folgende Maßnahmen:
- Renovierung/ Einrichtung/ Ausbau/ Qualitätsverbesserung von Gebäuden/Bauwerken, einschließlich der Beschaffung von erforderlichen Ausstattungsmerkmalen (einschließlich der Möbel, der Küchengeräte usw.)
- Infrastruktur im kleineren Umfang und Ausstattung für bestehende oder neu gestaltete Aktivitäten im Angebot der Antragstellers, wie z.B. Fahrradfahren, Kajak, Beschaffung von Zelten, Sportausstattung usw.
- Verbesserung von Sicherheits- und Hygienestandards für Gebäude sowie von Dienstleistungen, die an Touristen angeboten werden
- Einführung von neuen touristischen Produkten und Dienstleistungen
- Einführung von neuen Vertriebskanälen
- Werbemaßnahmen
Um die Zuteilung von nicht rückzahlbaren Mittel können sich auch Unternehmer aus folgenden 12 Städten und Gemeinden bewerben:
- Boljevac
- Bor
- Golubac
- Kladovo
- Knjaževac
- Majdanpek
- Negotin
- Požarevac
- Smederevo
- Sokobanja
- Veliko Gradište
- Zaječar
Die Bewerbungsfrist für die Ausschreibung läuft vom 07. Juli 2020 bis 21. Juli 2020. um 17 Uhr. Fragen für zusätzliche Erklärungen können bis zum 10. Juli 2020 bis 17 Uhr gestellt werden.
Info-Sitzungen werden am Freitag, den 03. Juli um 18 Uhr und am Montag, den 06. Juli 2020 um 13 Uhr veranstaltet werden und können auf der Facebook-Seite der EU für das Kulturerbe und den Tourismus sowie auf der Plattform MS Teams (Freitag, Montag) verfolgt werden.
Die Ausschreibungsunterlagen sind diesem Schreiben beigefügt: